Werden die Kurse von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst?
Das hängt von der jeweiligen Krankenkasse bzw. dem jeweiligen Sachbearbeiter ab. In der Regel halten sich die meisten Sachbearbeiter strikt an die Richtlinien des Krankenkassenverbandes.
In diesen wird - neben einer mind. 2 jährigen Yogalehrerausbildung von mind. 500 Stunden - ein sog. Ausgangsberuf (Grundqualifikation) vorgeschrieben, welcher ein staatlich anerkannter Beruf aus dem Sozial- oder Gesundheitswesen sein muss.
Leider habe ich Diplom und nicht Lehramt studiert (jegliches Lehramt wird als Grundberuf anerkannt), so dass ich die geforderte Grundqualifikation nicht nachweisen kann. D.h. gleichgültig wieviel an Yogaausbildungen, -weiterbildungen, -erfahrungen ich nachweisen kann, erfülle ich diese Anforderung nicht.
Diese Regelung der Krankenkassenverbände erscheint mir eher willkürlich als logisch nachvollziehbar zu sein.
siehe hierzu:
Leitfaden Prävention
Handlungsfelder und Kriterien des GKV-Spitzenverbandes
zur Umsetzung von §§ 20 und 20a SGB V vom 21. Juni 2000
in der Fassung vom 27. August 2010
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Bist Du Yogalehrer und in derselben Situation und würdest diese gerne ändern?
Dann melde Dich bei mir.